PRPORT Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung - Wann zahlt das Sozialamt für Pflegeheim oder Haushaltshilfe?

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26.01.2012 14:46 | Germersheim | Wörth am Rhein

Wann zahlt das Sozialamt für Pflegeheim oder Haushaltshilfe?

Information und Diskussion am 23. Februar 2012, 16.30 Uhr, Mehrgenerationenhaus Wörth

Der Seniorenbeirat der Stadt Wörth lädt ein zu Information und Diskussion am

Donnerstag, 23. Februar 2012, 16.30 Uhr.

im MGH - Mehrgenerationenhaus, Ahornstraße 5, Wörth.

Referent: Walter Zirker, Leiter Fachbereich Soziale Hilfen, Landkreis Germersheim

Informationen gibt es über:

- Voraussetzungen für Hilfe, die wie/wo zu beantragen ist.
Dabei ist eigenes Vermögen einzusetzen. Ist Einzelzimmer möglich?

- Das Sozialamt springt erst einmal ein, doch wird es gegebenenfalls versuchen, die Leistungen von den Kindern wieder zu holen.

- Bei den Kindern wird auf Schenkungen in den letzten 10 Jahren geachtet
und das „bereinigte Nettoeinkommen“ festgestellt.
Nur wenn dieses überschritten wird, ist eine Heranziehung möglich.
Auch kann das Vermögen der Kinder herangezogen werden.
Schwiegerkinder haben grundsätzlich keine Verpflichtung.

- Die Absetzung von der Steuer ist möglich.

Das Unterhaltsrecht ist im BGB nur sehr allgemein geregelt.
Der zuständige Sachbearbeiter hat deshalb durchaus Beurteilungsspielräume.
Bei Nichteinigung muss das Sozialamt seine Meinung über das Gericht durchsetzen. Es ist also hilfreich sich mit diesem Thema zu befassen und mit dem Sachbearbeiter eine angemessene Lösung zu suchen.



Pressekontakt: Kreisverwaltung Germersheim (presse[at]kreis-germersheim.de)
www.kreis-germersheim.de
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