Verwaltungsgericht erlaubt NPD-Kundgebung in Worms
Gegen die Verbotsverfügung der Stadt Worms hat die NPD erwartungsgemäß Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Das zuständige Verwaltungsgericht in Mainz hat dem Widerspruch heute Nachmittag stattgegeben und entschied, dass die für den morgigen Samstag, 7.1. angemeldete NPD-Kundgebung von 15 bis 18 Uhr durchgeführt werden darf. Die Entscheidung des Gerichts wurde der Stadt mündlich mitgeteilt, der schriftliche Beschluss wird erst kommende Woche zugestellt. „Wir bedauern diese richterliche Entscheidung, werden aber dem Beschluss des Verwaltungsgerichts selbstverständlich Folge leisten“, so Oberbürgermeister Michael Kissel. Allerdings werde man der NPD seitens der Stadt Auflagen machen und in Abstimmung mit der Polizei die NPD-Versammlung nur auf dem Ludwigsplatz gestatten. Zudem müssten sich die NPD-Kundgebungsteilnehmer auf einer festgelegten Route zum Ludwigsplatz bewegen, betont Kissel. Parallel zur NPD-Kundgebung hat das Wormser „Bündnis gegen Naziaufmärsche“ zu einer Aktion aufgerufen, die unter dem Motto „Worms wehrt sich – gegen alte und junge Nazis, für Toleranz und Solidarität und ein NPD-Verbot“ steht. Initiator dieser Aktion ist Heiner Boegler.
OB Michael Kissel hat zugesagt, bei dieser Aktion um 15 Uhr eine Ansprache auf dem Platz vor dem Einkaufszentrum Kaiserpassage zu halten. Nicht dulden werde man ausländerfeindliche Parolen und Gewalt in der Stadt, gleich von welcher Seite, stellt der Wormser OB klar und appelliert an die Bevölkerung, der NPD-Kundgebung kein Gehör zu schenken und ihr fern zu bleiben.
Pressekontakt: Stadtverwaltung Worms (pressestelle[at]worms.de)
www.worms.de
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