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01.02.2012 13:23 | Rheinland-Pfalz | Rheinland-Pfalz (Land)

Verbraucherzentrale hält Einführung von Nichtzahler-Tarif bei Privatkassen für überflüssig

Der Verband der privaten Krankenversicherer und die ihm angeschlossenen Versicherungsgesellschaften planen derzeit die Einführung eines Sondertarifs für Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen können. Er soll nur noch Behandlungen bei akuter Erkrankung während der Schwangerschaft gewährleisten. Dies hält die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für überflüssig. „Paragraf 193 Versicherungsvertragsgesetz bietet schon seit Jahren eine Handhabe gegen Nichtzahler“, darauf weist Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale hin.

Versicherer können nach einem speziellen Mahnverfahren den Vertrag soweit ruhen lassen, dass nur noch Notfall- und Schwangerschaftsbehandlungen versichert sind. Sind die Beiträge auch nach einem Jahr noch nicht nachgezahlt, so landen die Versicherten automatisch im so genannten 'Basistarif'. Dieser spiegelt im Wesentlichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wider.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wollen die privaten Krankenversicherer aber gerade diese Regelung kippen. Denn sie hat für die Gesellschaften einen entscheidenden Haken: Wird der Versicherte durch die hohe Beitragsbelastung von ca. 600 Euro im Monat im Basistarif zum Sozialfall, dann muss zunächst für einen Teil der Beiträge der Träger von Sozialhilfe oder Grundsicherung einspringen.

Kann aber dadurch die Bedürftigkeit nicht behoben werden, müssen die privaten Versicherer die Beiträge selbst übernehmen. Diese Beitragsbelastung fürchten die Gesellschaften offenbar zutiefst. „Anders lässt sich nicht erklären, weshalb derzeit zwar lediglich ca. 24.000 Menschen im Basistarif versichert sind, aber nach Angabe des Verbands der Privatversicherer ca. 144.000 Versicherte ohne Beitragszahlung in der Vollversicherung bleiben“, so Wortberg.

Die Verbraucherzentrale fordert, es bei der derzeitigen Regelung zu belassen. Ihrer Meinung nach ist das Krankenversicherungssystem als solches von Grund auf zu reformieren. So sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale eine Grundversorgung für alle zum Beispiel im Rahmen einer Bürgerversicherung geben, die der Einzelne dann je nach Wunsch und Möglichkeit um Krankenzusatzversicherungen aufstocken könnte.


Pressekontakt: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (hoereth[at]vz-rlp.de)
www.vz-rlp.de


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