Steuerreform: Kein spekulatives Vorgehen beim Existenzminimum
„Es gibt ein bewährtes Verfahren, wann und wie der steuerliche Grundfreibetrag festgelegt wird. Es erschließt sich nicht, warum die Bundesregierung davon abgehen will“, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl heute anlässlich der Beratungen der aktuellen Steuersenkungspläne der Bundesregierung vor dem Bundesrat.„Niemand, zumindest kein Sozialdemokrat, wird dagegen sein, wenn wir das Existenzminimum steuerlich entlasten. Ich habe aber etwas gegen ein spekulatives und vorgezogenes Anpassen des steuerlichen Existenzminimums, nur um eine Partei zu retten, die unter das politische Existenzminimum gefallen ist“, sagte Kühl mit Blick auf die Regierungspartei FDP.
Der Grundfreibetrag sollte erst angehoben werden, wenn der neue Existenzminimumbericht plangemäß vorliege und Gewissheit über die geforderte Höhe gäbe. „Das müssen wir aber gegenfinanzieren mit einem höheren Spitzensteuersatz. Von diesem Mehraufkommen verwenden wir einen Teil dafür, den Rest müssen wir für die Haushaltskonsolidierung verwenden“, sagte Kühl.
Insgesamt wäre der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression mit Steuerausfällen von sechs Milliarden Euro im Jahr verbunden. Die von der Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf geplanten Steuerentlastungen für höhere Einkommen bezeichnete Kühl als nicht finanzierbar. „Nimmt man die Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz ernst, können die öffentlichen Haushalte, dies gilt für die Haushalte der Länder, aber auch für den Bundeshaushalt, eine solche Belastung derzeit nicht verkraften“, so Kühl.
Die Finanzierung der notwendigen Bereitstellung öffentlicher Leistungen würde dadurch weiter in Frage gestellt. In gesellschaftlich wichtigen Bereichen wie Bildung und Forschung und nicht zuletzt auch bei der kommunalen Infrastruktur. Kühl: „Auch Kürzungen staatlicher Transfers wären dann kaum zu vermeiden. Dies würde gerade diejenigen treffen, die auf einen starken, handlungsfähigen Staat besonders angewiesen sind.“
Pressekontakt: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (pressestelle[at]stk.rlp.de)
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