NPD-Antrag in Karlsruhe abgelehnt
Die Auffassung der Stadt Trier, eine angemeldete Demonstration der NPD zur Euro- und Finanzkrise nur für Samstag, 28. Januar, und nicht - wie beantragt - am heutigen Freitag zu genehmigen, ist sowohl vom Verwaltungsgericht Trier, dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt worden. Gegen die Entscheidung der Stadt hatte die NPD entsprechende Widersprüche eingelegt. Nach der Zurückweisung durch die Gerichte in Trier und Koblenz hatte zuletzt das Bundesverfassungsgericht den Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.Oberbürgermeister Klaus Jensen und Ordnungsdezernent Thomas Egger hatten die Demonstration am Freitag mit Hinweis auf den offiziellen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus, den die Bundesrepublik auch in Erinnerung an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 67 Jahren jährlich am 27. Januar begeht, nicht genehmigt.
Die Würde und das Andenken der von den Nationalsozialisten millionenfach ermordeten und geschundenen Menschen werde verletzt, wenn eine rechtsextremistische Partei an diesem offiziellen Erinnerungstag unter einem thematischen Vorwand eine Kundgebung abhalte. „Wir wollen in unserer Stadt keine Demonstration der rechtsextremistischen NPD am offiziellen Gedenktag unseres Landes an die Opfer des Nationalsozialismus“, so Jensen und Egger für den Trierer Stadtvorstand. Als Ausweichtermin für die NPD-Kundgebung wurde Samstag, 28. Januar, angeboten.
Pressekontakt: Stadtverwaltung Trier (rathaus[at]trier.de)
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