PRPORT Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung - Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad: Keine klare Linie bei unionsgeführten Ländern zu Kinderlärm

Ahrweiler
Altenkirchen
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Frankenthal (Pfalz)
Germersheim
Kaiserslautern
Koblenz
Kusel
Landau in der Pfalz
Ludwigshafen am Rhein
Mainz (Stadt)
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
Neustadt/Weinstr.
Neuwied
Pirmasens
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Rheinland-Pfalz
Speyer
Südl. Weinstraße
Südwestpfalz
Trier (Stadt)
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
Westerwald
Zweibrücken

 

Meldungen

       


Branchenbuch Rheinland-Pfalz

Nachricht aus Rheinland-Pfalz einstellen

 
  Artikel als PDF Dokument      Artikel drucken      Artikel weiterempfehlen   
05.03.2010 14:05 | Rheinland-Pfalz | Rheinland-Pfalz (Land)

Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad: Keine klare Linie bei unionsgeführten Ländern zu Kinderlärm

Der Bundesrat hat grundsätzlich und einmütig dem Anliegen von Rheinland-Pfalz zugestimmt, dass Kinderlärm rechtlich als zum typischen Verhalten von Kindern beim Spielen, Rennen und Raufen dazugehörend akzeptiert wird. Das ist ein Erfolg. Allerdings konnten sich die unionsgeführten Länder nicht darauf einigen, was konkret im Bundesrecht zu verbessern ist und haben sich auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung beschränkt, ob und wie sie tätig werden sollte.

Dies haben Ministerpräsiden Kurt Beck und Unweltministerin Margit Conrad deutlich kritisiert angesichts einzelner Rechtssprechungen zu Kinderlärm auf Spielplätzen und bei Kindereinrichtungen. Dies würde dem Regelungsbedarf, der unbestritten und klar zu formulieren sei, nicht gerecht, so Beck und Conrad. Der rheinland-pfälzische Antrag, der in allen Fachausschüssen im Bundesrat in seinen Lösungsansätzen Zustimmung gefunden hat, hat sehr konkrete Vorschläge gemacht.

Beck und Conrad: „Wir sagen, dass, wo und wie das Recht verbessert werden soll. Die Union setzt damit kein Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in der Rechtssprechung. Das war unser Anliegen. Wir wollten ganz konkret die Rechtsposition für Kinder und ihre Eltern, Träger, Einrichtungen und Kommunen stärken.“

In dem Entschließungsantrag hat Rheinland-Pfalz eine umfassende Regelung vorgesehen, die Rechtssicherheit bringt und deutlich macht, dass Kinderlärm zu unserem Leben dazu gehört:
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz soll eine Privilegierung der Lebensäußerungen von Kindern vorgenommen und klar gestellt werden, dass Kinderlärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt.

Entsprechend muss im Zivilrecht (BGB) sicher gestellt werden, dass Kinderlärm in der Regel keine wesentliche Beeinträchtigung ist, sondern hinzunehmen ist.
Kindertagesstätten gehören in Wohngebiete. Heute sind sie nur ausnahmsweise über eine ausdrückliche Befreiung möglich. Im Baurecht sollen Kindertagesstätten ausdrücklich zulässig sein, auch in reinen Wohngebieten.
Die Entschließung des Bundesrates, die heute auf Vorschlag von Baden-Württemberg beschlossen wurde, wird unserem Anliegen einer klaren Regelung nicht gerecht.


Pressekontakt: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (pressestelle[at]stk.rlp.de)



Meldung teilen!

Werden Sie Fan auf facebook:


Dieser Artikel wurde 49 mal gelesen.

Permanentlink: http://www.prport.net/ministerpraesident-kurt-beck-umweltministerin-margit-conrad-keine-klare-linie-bei-unionsgefuehrten-laendern-kinderlaerm--pr14994.html
Suchbegriffe:

Weitere Meldungen aus Rheinland-Pfalz: