Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad: Keine klare Linie bei unionsgeführten Ländern zu Kinderlärm
Der Bundesrat hat grundsätzlich und einmütig dem Anliegen von Rheinland-Pfalz zugestimmt, dass Kinderlärm rechtlich als zum typischen Verhalten von Kindern beim Spielen, Rennen und Raufen dazugehörend akzeptiert wird. Das ist ein Erfolg. Allerdings konnten sich die unionsgeführten Länder nicht darauf einigen, was konkret im Bundesrecht zu verbessern ist und haben sich auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung beschränkt, ob und wie sie tätig werden sollte. Dies haben Ministerpräsiden Kurt Beck und Unweltministerin Margit Conrad deutlich kritisiert angesichts einzelner Rechtssprechungen zu Kinderlärm auf Spielplätzen und bei Kindereinrichtungen. Dies würde dem Regelungsbedarf, der unbestritten und klar zu formulieren sei, nicht gerecht, so Beck und Conrad. Der rheinland-pfälzische Antrag, der in allen Fachausschüssen im Bundesrat in seinen Lösungsansätzen Zustimmung gefunden hat, hat sehr konkrete Vorschläge gemacht.
Beck und Conrad: „Wir sagen, dass, wo und wie das Recht verbessert werden soll. Die Union setzt damit kein Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in der Rechtssprechung. Das war unser Anliegen. Wir wollten ganz konkret die Rechtsposition für Kinder und ihre Eltern, Träger, Einrichtungen und Kommunen stärken.“
In dem Entschließungsantrag hat Rheinland-Pfalz eine umfassende Regelung vorgesehen, die Rechtssicherheit bringt und deutlich macht, dass Kinderlärm zu unserem Leben dazu gehört:
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz soll eine Privilegierung der Lebensäußerungen von Kindern vorgenommen und klar gestellt werden, dass Kinderlärm grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt.
Entsprechend muss im Zivilrecht (BGB) sicher gestellt werden, dass Kinderlärm in der Regel keine wesentliche Beeinträchtigung ist, sondern hinzunehmen ist.
Kindertagesstätten gehören in Wohngebiete. Heute sind sie nur ausnahmsweise über eine ausdrückliche Befreiung möglich. Im Baurecht sollen Kindertagesstätten ausdrücklich zulässig sein, auch in reinen Wohngebieten.
Die Entschließung des Bundesrates, die heute auf Vorschlag von Baden-Württemberg beschlossen wurde, wird unserem Anliegen einer klaren Regelung nicht gerecht.
Pressekontakt: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (pressestelle[at]stk.rlp.de)
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