Jugend an närrischen Tagen schützen
Broschüre des Kreisjugendamtes informiert Vereine, Gastronomie und Veranstalter
Zwar ist es noch eine Weile hin bis zum Höhepunkt der karnevalistischen Feiern in der Region, doch laufen derzeit bei Vereinen und Verbänden bereits intensive Planungen. Das Kreisjugendamt weist darauf hin, dass „Karneval und Jugendschutz“ nicht zu trennen sind. Eine gleichnamige Broschüre informiert über Alters- und Zeitgrenzen, die für Minderjährige gelten und gibt Empfehlungen für Begleiter, seien es Eltern, Trainer oder Freunde.Zahlreiche Feste, Bälle, Discos und Parties gehen über die Bühne. Das Jugendamt weist auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche hin - in erster Linie verursacht durch einen unkontrollierten Verkauf von alkoholischen Getränken: „Vor allem die Handel- und Ge-werbetreibenden, aber auch die Veranstalter müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Wir appellieren, unbedingt die Jugend-schutzgesetze einzuhalten“, erklärt Matthias Uhl vom Kreisjugendamt.
Grundsätzlich, so sagt das Gesetz, dürfen Getränke, die Branntwein enthalten –wie Schnäpse, Korn oder Liköre – nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Gastronomen und Veranstalter haben darauf zu achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten wird, dass nicht teurer als alkoholische Getränke ist.
An Jugendliche von 14 bis 16 Jahren dürfen Wein, Bier oder Ähnliches nur dann ab-gegeben werden, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten sind. Auf die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind auch diejenigen Jugendlichen angewiesen, die bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten. Andernfalls darf der Aufenthalt - auch für Jugendliche ab 16 Jahren - nur bis 24 Uhr er-laubt werden.
„Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugend-liche bei Feiern ausgeschlossen werden, sondern begrüßen die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen als närrischen Nachwuchs im Landkreis Mayen-Koblenz. Aber die Gesetze wurden zu ihrem Schutz erlassen“, so Uhl, der an das Verantwortungsgefühl appelliert.
Weitere Infos: Matthias Uhl, 0261/108-566, E-Mail: matthias.uhl@kvmyk.de. Dort kann auch die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ kostenfrei angefordert werden.
Pressekontakt: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (info[at]kvmyk.de)
www,kvmyk.de
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