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10.03.2010 11:59 | Rheinland-Pfalz | Rheinland-Pfalz (Land)

Innenminister Bruch gibt Einbürgerungsstatistik Rheinland-Pfalz 2009 bekannt

„Im Jahr 2009 sind in Rheinland-Pfalz 5.017 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger eingebürgert worden“, teilte Innenminister Karl Peter Bruch heute in Mainz mit. Dies stelle einen geringen Rückgang von 142 Personen im Vergleich zum Vorjahr dar. Zugleich zeigte er sich erfreut darüber, dass bei der zahlenmäßig größten Bevölkerungsgruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit, den türkischen Staatsangehörigen, eine Zunahme der Einbürgerungen um 10,3 Prozent (106 Personen) zu verzeichnen war; 2009 wurden in Rheinland-Pfalz 1.131 Personen mit türkischer Herkunft eingebürgert.
Anders sieht die Situation bei den in Rheinland-Pfalz lebenden Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus, die seltener den Weg zu den Behörden gefunden haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. „Der Rückgang der Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern aus EU-Staaten schlägt mit 15,9 Prozent zu Buche; 2009 wurden lediglich 658 EU-Bürgerinnen und Bürger eingebürgert“, so der Minister. Bruch weist darauf hin, dass diese generell die Möglichkeit hätten, ihre ausländische Staatsangehörigkeit beizubehalten; gleiches gelte für Schweizerinnen und Schweizer. Auch bei den Eingebürgerten aus den übrigen Ländern würde in 52 Prozent der Fälle der Fortbestand der bisherigen Staatsangehörigkeit akzeptiert.

Karl Peter Bruch ermuntert alle in Rheinland-Pfalz lebenden Bürgerinnen und Bürger mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die die gesetzlichen Voraussetzungen der Einbürgerung in Deutschland erfüllen, sich für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden: „Die deutsche Staatsangehörigkeit bringt viele Vorteile: So werden mit der Einbürgerungsurkunde die vollen staatsbürgerlichen Rechte – das Recht zu wählen und gewählt zu werden –, das Recht der freien Berufswahl und der Gewerbefreiheit verliehen. Hinzu kommt der vollständige Schutz vor Ausweisung aus Deutschland sowie vor Auslieferung an einen anderen Staat sowie der Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland bei Auslandsaufenthalten und die visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder, auch außerhalb von Europa.“ Personen aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, vermittele die deutsche

Staatsangehörigkeit zusätzlich das Recht auf volle Freizügigkeit innerhalb dieser Gemeinschaft.

„Es ist der ausdrückliche Wunsch der Landesregierung, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die den Schritt in die deutsche Staatsangehörigkeit erwägen, willkommen geheißen werden“, betont der Innenminister. Daher seien die zuständigen Stellen in den Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte gebeten worden, größtmögliche Unterstützung anzubieten. Zu diesem Servicepacket gehörten kostenlose Beratungen und Informationsangebote vor Ort, die den Einbürgerungsprozess noch transparenter machten. Zusätzlich stehen auch die verschiedenen Migrationsfachdienste des Landes zur Verfügung. „Nur wer Bescheid weiß, kann für sich die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsverfahrens einschätzen“, so Bruch.

Neben der bei den zuständigen Stellen kostenlos erhältlichen Broschüre „Fragen und Antworten zur Einbürgerung“ enthält auch die Internetseite www.einbuergerung-rlp.de vielfältige Informationen zur Einbürgerung.


Pressekontakt: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (pressestelle[at]stk.rlp.de)



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