Information des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern und des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser zur Trinkwasserversorgung in der Ortsgemeinde Mastershausen
In Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und dem Zweckverband RheinHunsrück Wasser wird das Trinkwasser in der Ortsgemeinde Mastershausen zurzeit durch Zugabe von 0,15 – 0,20 mg/l Chlor desinfiziert. Grund hierfür ist eine leichte Verkeimung (erhöhte Koloniezahlen) des Trinkwassers in der Zuleitung zum Hochbehälter Mastershausen, welche nach der aufwendigen Zuleitungssanierung aufgetreten ist. Die in den Trinkwasserproben gefundenen Keime sind nicht als gesundheitsgefährdend einzustufen, eine ungehemmte Vermehrung ist dennoch zu vermeiden. Es wurde daher entschieden, das Trinkwasser durch Zugabe von Chlor zu desinfizieren. Diese Vorgehensweise ist in der Trinkwasserverordnung ausdrücklich vorgesehen und zugelassen. Die bei der Abgabe am Hochbehälter Mastershausen gemessene Chlorkonzentration entspricht ca. 50 % des zulässigen Höchstwertes nach der Trinkwasserverordnung und wird regelmäßig kontrolliert. Aufgrund der Chlorzugabe ist das Trinkwasser im Ortsnetz von Mastershausen nicht zu beanstanden. Vor allem im Warmwasserbereich kann ein leichter Chlorgeruch wahrgenommen werden. Diese Geruchsbildung ist unbedenklich und hat keinerlei Einschränkung der Verwendbarkeit des Trinkwassers zur Folge.
Der Zweckverband beabsichtigt, in Kürze das Desinfektionsverfahren von Chlor auf Chlordioxid umzustellen, womit die eventuell vorhandene Geruchsbildung reduziert werden kann. Weiterhin werden engmaschige Trinkwasseruntersuchungen durch das Gesundheitsamt sowie durch den Zweckverband RheinHunsrück Wasser durchgeführt.
Pressekontakt: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis (pressestelle[at]rheinhunsrueck.de)
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