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02.03.2010 14:41 | Alzey-Worms | Worms (Stadt)

Google Street View darf nicht alles filmen

Oberbürgermeister Kissel begrüßt Rechtsgutachten der Landesregierung / klare Grenzen für Google Street View

Bereits im August letzten Jahres hat die Stadtverwaltung Worms auf Möglichkeiten des Widerspruchs betroffener Bürger hingewiesen, sollten sie sich durch Google Street View in ihrer Privatsphäre verletzt sehen.
Beim Google Dienst „Street View“ werden ganze Straßenzüge mittels einer auf einem Fahrzeug montierten Kamera abgefahren und gefilmt. Inklusive der Häuser, Fahrzeuge, aber auch Personen, die sich zum Zeitpunkt der Aufnahmen in der betreffenden Straße befinden. Google will damit seine online abrufbaren Stadtplan- und Kartendienste um eine dreidimensionale Darstellung ergänzen.

Oberbürgermeister Michael Kissel bezog schon damals klar Position, als Google auch Straßenzüge in Wormser Stadtteilen filmen wollte: „Ich selbst bin von diesem Projekt, auch einzelne Straßen und entsprechende Details im Internet zu veröffentlichen, wenig begeistert. Bei aller Anerkennung für viele sinnvolle Dienste von Google, kann ich den Bedarf an solchen Detail-Aufnahmen nicht erkennen. Im Gegenteil, manche Bürgerinnen und Bürger sind dadurch verunsichert.“
Kissel sieht sich nun durch das Rechtsgutachten der rheinland-pfälzischen Landesregierung bestätigt: Die Gutachter kommen zu der Feststellung, dass Einblicke z.B. über Grundstücksgrenzen hinweg oder Detailaufnahmen von Einfamilienhäusern unzulässig sind. Auch die nachträgliche Unkenntlichmachung von Personen oder Fahrzeugkennzeichen reiche zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht aus.
Bürger dürften in ihren Persönlichkeitsrechten, im Recht am eigenen Bild und in ihrer Privatsphäre nicht verletzt werden.

„Ich begrüße diese Feststellungen ausdrücklich und freue mich, dass nun auch die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner, aktiv werden will. Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung strebt eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes an“, so Oberbürgermeister Kissel
Wichtig sei, so Kissel weiter, dass Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt schon Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer schutzwürdigen Belange bei Google Street View einlegen können.
Hierfür habe die Verwaltung eigens auf der städtischen Homepage www.worms.de in der Rubrik „Rathaus“ unter „Bürgerservice“ Tipps zum Umgang mit Google Street View veröffentlicht. Hier finden sich einschlägige Adressen und auch ein Musterformular für den Widerspruch.


Pressekontakt: Stadtverwaltung Worms (Pressestelle[at]worms.de)
www.worms.de

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