Erleichterte Parkregelung entlastet Handwerker
Als deutliche Entlastung für Handwerksbetriebe haben sich nach Überzeugung von Ministerpräsident Kurt Beck die gewährten Parkerleichterungen bei den Arbeitseinsätzen von Handwerkern ausgewirkt. „Die von den Kommunen seit vielen Jahren angewendete Regelung für Werkstattwagen oder eilige Transporte von schwerem Werkzeug oder Materialien hat sich bewährt und zeigt, dass in Rheinland-Pfalz mittelstandsfreundlich gedacht und gehandelt wird“, erklärte Beck.Die rasante Entwicklung des Pkw-Bestandes erfordert in den Städten und Gemeinden ein sinnvolles Parkraummanagement, das mitunter den Handwerkern Parkprobleme am unmittelbaren Einsatzort beschert. „Wir haben mit unserer vor Jahren eingeführten Regelung zur Gewährung von Park-Erleichterungen für Handwerker überaus positive Erfahrungen gemacht und eine wesentliche Arbeitserleichterung für die Handwerker erreicht“, betonte der Ministerpräsident.
Handwerker können demnach bestimmte Parkerleichterungen beim Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialen bei hoher Eilbedürftigkeit erhalten, sofern kein anderer Parkraum in zumutbarer Entfernung des Einsatzortes zur Verfügung steht. So kann Handwerkern beispielsweise eine Befreiung von der Parkscheibenpflicht erteilt oder das Recht zur Benutzung von Bewohnerparkplätzen eingeräumt werden.
Die Ausnahmegenehmigung kann bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, beispielsweise Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung, beantragt werden. Die erteilte Genehmigung ist bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen mitzuführen. Bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen dürfen selbstverständlich andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Pressekontakt: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (pressestelle[at]stk.rlp.de)
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