PRPORT Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung - 329 Widersprüche im Rhein-Hunsrück-Kreis in 2011

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31.01.2012 14:28 | Rhein-Hunsrück-Kreis | Rhein-Hunsrück-Kreis (Kreis)

329 Widersprüche im Rhein-Hunsrück-Kreis in 2011

Im Jahr 2011 wurden bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses 329 Widersprüche registriert – kaum eine Veränderung zu den 332 Widersprüchen im Vorjahr. Im Vorfeld wurden 21 offensichtlich unzulässige Widersprüche oder rechtswidrige Bescheide kurzfristig zurückgenommen oder aufgehoben.

Jeder Bürger kann grundsätzlich gegen alle Bescheide aus dem Verwaltungsbereich des Kreises, der Verbandsgemeinden, der Stadt Boppard sowie der Ortsgemeinden Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird, wenn sich die Beteiligten im Vorfeld nicht einigen, vor dem Kreisrechtsausschuss verhandelt. Die in der Regel mündliche Verhandlung wird von Kreisoberverwaltungsrätin Andrea Deges-Becker geleitet.

Unterstützt wird sie von zwei ehrenamtlichen, vom Kreistag gewählten, Beisitzern. In dem weisungsfreien Ausschuss haben alle Mitglieder gleiches Stimmrecht. „Mein Hauptanliegen in der Verhandlung ist die rechtliche Aufklärung der Beteiligten und gegebenenfalls die Erreichung einer einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit, sofern Widerspruchsführer und Widerspruchsgegner hierzu bereit sind“, erklärt Andrea Deges-Becker. Können sich die Parteien während der Verhandlung nicht einigen, ergeht ein Widerspruchsbescheid, der wiederum gerichtlich überprüfbar ist.

Von den 329 registrierten Widersprüchen richteten sich 80 Prozent gegen Bescheide der Kreisverwaltung und 20 Prozent gegen Bescheide der Verbandsgemeindeverwaltungen. Von den im vergangenen Jahr registrierten Widersprüchen betrafen 41 Prozent Sozial- und Jugendhilferecht, 24 Prozent die Bereiche Abgaben-, Gebühren- und Steuerrecht, 24 Prozent Ordnungsrecht und 11 Prozent sonstige Bereiche.

In 13 Sitzungen konnten 112 Widersprüche (hiervon 27 aus dem Jahr 2010) behandelt werden. 34 Prozent der Widersprüche wurden zurückgenommen, 18,5 Prozent vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen, 14 Prozent von der Ausgangsbehörde abgeholfen und 2 Prozent wurden auf andere Weise beendet (z.B. durch Vergleich).


BUZ:
Die Beisitzer Monika Müller-Siffrin und Günter Liesenfeld mit Kreisoberverwaltungsrätin Andrea Deges-Becker (Mitte) bei einer Sitzung des Kreisrechtsausschusses.


Pressekontakt: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis (pressestelle[at]rheinhunsrueck.de)
www.rheinhunsrueck.de


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